Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!

Gemäß Regierungsverordnung 47/2020. (lll.18.) hat die Regierung von Ungarn die Stundung sämtlicher Kapital-, Zins- und Gebührenzahlungen aus Darlehens-, Kredit- sowie Leasingverträgen (nachstehend: Zahlungsmoratorium) verordnet, d.h. Schuldner sind von der Erfüllung ihrer Zahlungspflichten befreit. Diese Regelung ist durch Regierungsverordnung 62/2020. (III. 24.) ergänzt worden.

Im Zusammenhang damit möchten wir Sie auf folgende Details aufmerksam machen:

  • Das Zahlungsmoratorium betrifft sämtliche Kredit-, Darlehens- sowie Leasingverträge. Der Geltungsbereich des Moratoriums erstreckt sich nicht auf sonstige Verträge, wie beispielsweise Kontoführungsverträge.
  • Die Laufzeit des Moratoriums beginnt am 19.03.2020 und endet am 31.12.2020. Die Frist für das Tilgungsmoratorium kann durch eine Regierungsverordnung verlängert werden.
  • Das Zahlungsmoratorium ist für nach den oben genannten Verträgen am 18.03.2020 um 24:00 bestehende und bereits herausgelegte Kredite anzuwenden.
  • Für Beträge, die am 19.03.2020 oder danach gewährt wurden, sowie Verträge, die davor endeten (ausgelaufen oder gekündigt worden sind), kommt das Zahlungsmoratorium nicht zur Anwendung. Diese sind - sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren - vertragsgemäß zu erfüllen.
  • Das Zahlungsmoratorium ist durch die Anwendung von Gesetzen automatisch in Kraft getreten, daher muss es nicht beantragt werden.
  • Der von Ihnen nach Ende des Moratoriums zu zahlenden Schuldendienst wird sich aufgrund des Rückgriffs auf das Moratorium nicht erhöhen und zwar aufgrund einer Verlängerung der Rückzahlungsfrist um einen längeren Zeitraum als die Dauer des Moratoriums.
  • Wurde die Belastung Ihres Betriebskontos/ Ihrer Betriebskonten im Zuge unserer automatisierten Prozesse am 19.03.2020 gemäß Ihrer - nun unter den Geltungsbereich des Moratoriums fallenden - Zahlungspflicht veranlasst, so wird Ihnen der Zahlungsbetrag zum rückwirkenden Wertstellungstag wieder gutgeschrieben.
  • Während des Moratoriums ist Ihr Unternehmen - hinsichtlich der unter den Geltungsbereich der Stundung fallenden Verträge - von der Kapital-, Zins- und Gebührenzahlungspflicht befreit. Bitte achten Sie darauf, dass die anderen Kosten, die von der Commerzbank Zrt. auf Sie abgewälzt werden, nicht vom Moratorium gedeckt sind. Die während des Moratoriums nicht geleisteten Kapital-, Zins- und Gebührenzahlungen während einer verlängerten Laufzeit nach dem Moratorium getätigt werden müssen.
  • Die während der Laufzeit des Moratoriums auslaufenden Verträge werden bis zum Ende des Moratoriums verlängert. Die während des Moratoriums nicht geleisteten Kapital-, Zins- und Gebührenzahlungen müssen während einer verlängerten Laufzeit nach dem Moratorium auch in diesem Fall getätigt werden.
  • Ihr Unternehmen verfügt über das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen trotz dem Tilgungsmoratorium gemäß den ursprünglichen Bedingungen für alle zwischen Ihrem Unternehmen und der Commerzbank Zrt. abgeschlossenen Verträge oder für die Verträge, die zuvor von Ihrem Unternehmen festgelegt wurden, weiterhin zu erfüllen. Wenn Ihr Unternehmen nicht am Moratorium teilnehmen möchte, geben Sie dies bitte Ihrem persönlichen Kundenbetreuer telefonisch oder per E-Mail an, damit wir Sie anschließend über die mögliche Art und Weise einer offiziellen Erklärung informieren können.
  • Wenn Ihr Unternehmen zuvor erklärt hat, dass es beabsichtigt, die ursprünglichen Vertragsbedingungen einzuhalten, d.h. das Moratorium nicht in Anspruch nehmen möchte, möchte sich jedoch später während der Laufzeit am Moratorium beteiligen, so hat es jederzeit das Recht, dies während der Zeit des Moratoriums zu tun. Dieses Recht unterliegt keiner weiteren Handlung, und die Ausübung dieses Rechts hat keine Folgen eines Zahlungsverzugs. Allerdings bitten wir Sie anzugeben falls Sie das Zahlungsmoratorium später nutzen möchten. Ihre Absicht teilen Sie uns bitte über Ihren persönlichen Kundenberater 5 Werktage vor dem Fälligkeitsdatum Ihrer nächsten Zahlungspflicht mit.
  • Sie können die genaue Höhe des Schuldendienstes Ihres Unternehmens aus den Kredit- oder Darlehensvertrag ansehen oder Sie können sich per Telefon oder E-Mail bei dem persönlichen Kundenberater Ihres Unternehmens erkundigen.
  • Das Moratorium ändert entsprechend auch die Laufzeit der Verträge über die zugunsten der Bank gestellten Sicherheiten (Sicherheitenverträge).
  • Die Laufzeit der von der Commerzbank Zrt. zur Absicherung der - unter den Geltungsbereich des Moratoriums fallenden - Zahlungsverpflichtungen gewährten Bankgarantie verlängert sich ebenfalls.
  • Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass während des Moratoriums alle sonstigen Verpflichtungen (z.B.: Datenlieferung, Stellung von ergänzenden Sicherheiten) weiterhin bestehen bleiben und vertragsgemäß zu erfüllen sind. Wir möchten Sie darum bitten, diesen Verpflichtungen nachzukommen und bedanken uns für die Zusammenarbeit!

Aus Ihren früheren Erfahrungen mit uns dürften Sie bereits wissen, dass wir Sie und Ihr Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen bei Ihren alltäglichen Finanzangelegenheiten unterstützen. Zwar sind wir in der derzeitigen Situation leider gezwungen, persönliche Kontakte und Treffen zu meiden, wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass für uns gerade in dieser Situation die laufende Kontaktpflege und kontinuierliche Abstimmung mit Ihnen besonders wichtig ist.

Vor diesem Hintergrund werden sich unsere Kollegen mit Ihnen über die aktuellen Entwicklungen und die Finanzlage Ihres Unternehmens abstimmen, Sie über die weitgefächerten Finanzlösungen unserer Bank informieren, sowie die Details Ihres Zeitplans für die Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtungen mit Ihnen erörtern. Auch Sie können sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden, der Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen,

Commerzbank Zrt.