Einführung von Echtzeitzahlungen in Ungarn ab dem 2. März 2020

Sehr geehrter Kunde,

gemäß Dekret Nr. 35/2017. (XII 14.) der Ungarischen Nationalbank (MNB) über die Ausführung von Zahlungsvorgängen können Inlandszahlungen ab dem 2. März 2020 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche als Echtzeitzahlungen ausgeführt werden, die der Bank des Begünstigten innerhalb weniger Sekunden gutgeschrieben werden. Diese Mittel stehen dem Empfänger sofort zur Verfügung.

Die Voraussetzungen für eine Echtzeitzahlung sind die folgenden:
a) Zahlung initiiert von einem Konto der Währung HUF (Ungarischer Forint),
b) Zahlungswährung ist HUF (Ungarischer Forint),
c) Betragshöhe der Zahlung bis zu 10 Millionen HUF (Ungarischer Forint),
d) Zahlungsauftrag ist eine einzelne Überweisung (kein Batch-, Gruppen- oder Dauerauftrag),
e) es wird kein anderes Ausführungsdatum als das Einreichungsdatum angegeben,
f) Einreichung erfolgt über einen elektronischen Kanal (im Fall der Commerzbank: Electra).

Ab dem 2. März 2020 können Kunden der Commerzbank Zrt. über das elektronische Bankensystem Electra 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche Echtzeitzahlungen von jedem verfügbaren HUF (Ungarischer Forint) Konto auf ein beliebiges ungarisches Bankkonto, einschließlich ihrer eigenen Konten, tätigen. Überweisungen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, werden als Echtzeitzahlungsaufträge behandelt und automatisch über das Echtzeitzahlungssystem verarbeitet, während Zahlungsaufträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, gemäß den Regeln für die Intraday-Abwicklung ausgeführt werden. Das Electra-System wird den Kunden unverzüglich in einer direkten Nachricht über den Erfolg des Zahlungsauftrags oder im Falle eines Scheiterns über den Grund der Ablehnung informieren.

Die Transaktionsgebühren sind von der Einführung der Echtzeitzahlungen nicht betroffen, die Bank berechnet für diese Transaktionen ihre Provision für ausgehende Zahlungen.

Bitte beachten Sie, dass Echtzeitzahlungen, die bei unserer Bank auf Ihre Konten eingehen, gemäß Abschnitt 3.9.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungsdienste der Commerzbank Zrt., immer auf Ihr HUF (Ungarischer Forint) Konto gutgeschrieben werden. Wenn Sie eine Währungsumrechnung zwischen Ihren Konten durchführen möchten, bei der das HUF-Konto belastet wird, muss der Auftrag im Electra-System als Devisenzahlung erfasst werden.

Ab dem 2. März 2020 können durch die Verwendung der Kontosaldo-Abfragefunktion in Electra Saldenänderungen aufgrund der Echtzeitzahlungen auch außerhalb unserer Geschäftszeiten verfolgt werden.

Eine neue Funktionalität des Echtzeitzahlungssystems ist die Einführung von sekundären Kontokennungen (proxy ID). Die proxy ID wird zur Identifizierung des Zahlungskontos des Kontoinhabers verwendet und kann persönlich in unserer Bank oder - sofern der Benutzer über die erforderliche Berechtigung verfügt - im Electra-System registriert werden.

Der Kontoinhaber kann als proxy ID folgende Kennungen angeben:

- Steuernummer (für nicht natürliche Personen) oder Steuerkennzeichen,
- Mobiltelefonnummer (mit Landesvorwahl, die einen EWR-Staat als geographisches Gebiet angibt)
- E-Mail-Adresse

Wenn Sie Ihrem Bankkonto eine proxy ID zuweisen, können Ihre Partner diese künftig für Zahlungen bis zu einem Betrag von 10 Millionen HUF anstelle Ihrer normalen Kontonummer verwenden. Für weitere Informationen zur Registrierung kontaktieren Sie bitte unsere Bank.

Die Einführung von Echtzeitzahlungen wirkt sich auch auf die Kontoauszüge aus, die in den elektronischen Banksystemen verfügbar sind. Wir werden unsere Kunden in einem separaten Schreiben über die Änderungen informieren.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Commerzbank Zrt.

Budapest, 10. Februar 2020